In Pausenräumen muss für die Arbeitnehmer, die den Raum gleichzeitig benutzen sollen, jeweils mindestens 1 m2 Grundfläche zur Verfügung stehen, einschl. der in § 29 Abs. 4 ArbStättV
vorgeschriebenen Einrichtungsgegenstände.
Bei Pausenräumen, die bis zu 50 Arbeitnehmer gleichzeitig aufnehmen sollen, ist es zweckmäßig, die aufgrund der Zahl der Arbeitnehmer errechnete Grundfläche für ausreichende Verkehrswege um 10 %
zu vergrößern.
Der seit 2.Juli 2011 eröffnete Raum im Westwerk Leipzig bietet neben Kunst und Kultur auch Platz für ca. 110 Arbeitnehmer!